Änderung: ab 01.09. Umzug nach Langelsheim

Kosten & Vertrag

Kosten & Förderung

Die Kosten für die Kindertagespflege richten sich nach den Vorgaben des Landkreises Goslar und werden einkommensabhängig berechnet.

Dabei entstehen für Eltern keine höheren Kosten als bei der Betreuung in einer Krippe oder Kindertagesstätte (Kita). Die Kindertagespflege ist ein gleichwertiges, öffentlich gefördertes Betreuungsangebot und bietet gleichzeitig die Vorteile einer familiären Betreuung in kleinen Gruppen.

Für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr ist die Betreuung, entsprechend der gesetzlichen Regelungen in Niedersachsen - beitragsfrei.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht zudem die Möglichkeit, dass die Betreuungskosten ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden.

Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen rund um die Finanzierung und die Antragstellung. Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Landkreis Goslar – Fachbereich Jugend und Familie.

Sprechen Sie mich gerne an, gemeinsam finden wir die passende Betreuungslösung für Ihre Familie.


Schutz des Kindeswohls

Das Wohl und der Schutz der Kinder haben in meiner Kindertagespflege oberste Priorität. Jedes Kind hat das Recht, in einer sicheren, liebevollen und respektvollen Umgebung aufzuwachsen und sich frei zu entwickeln.

Gemäß § 1631 Abs. 2 BGB gilt:

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Als qualifizierte Kindertagespflegeperson bin ich gesetzlich verpflichtet, das Wohl der mir anvertrauten Kinder zu schützen. Sollten Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung vorliegen, handle ich nach den gesetzlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendschutzes und arbeite bei Bedarf mit den zuständigen Fachstellen zusammen.

Dabei steht stets das Ziel im Vordergrund, das Wohl und die bestmögliche Entwicklung des Kindes sicherzustellen.